Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lack- und Druckfarbenindustrie

  1. Geltungsbereich
    1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur für die Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB bestimmt. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
    2. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
    3. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sollen schriftlich vereinbart werden.
  2. Preise
    1. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich nach Ablieferung widerspricht.
  3. Anwendungstechnische Beratung
    1. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen und ist unverbindlich. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
  4. Lieferung
    1. Der Käufer hat die Ware zum vereinbarten Liefertermin oder, falls ein Liefertermin nicht verbindlich vereinbart wurde, unverzüglich nach Mitteilung der Bereitstellung am Erfüllungsort gem. Abs. IX. 1 abzuholen. Gerät der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden oder – sofern nicht anders möglich, notfalls auch im Freien – zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung der Waren. Wird die Ware durch uns gelagert, sind wir berechtigt, die Ware nach Ablauf einer Woche nach Eintritt des Annahmeverzuges in Rechnung zu stellen und Zahlung zu verlangen.
    2. Sofern abweichend von Abs. 1 vereinbart ist, dass wir zur Versendung der Ware verpflichtet sind, erfolgen der Transport auf Kosten des Käufers und die Wahl der Transportmittel sowie des Transportweges nach unserem Ermessen, es sei denn, der Käufer hat uns hierzu eine besondere Anweisung erteilt. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird.
    3. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
    4. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie z.B. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräfte­mangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittel-beschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen oder Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Käufer als auch wir unter Ausschluss von Schadenersatz­ansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers für den Fall der Lieferstörung aufgrund eines von uns zu vertretenen Umstands bleibt unberührt.
    5. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Empfang der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht zu Lasten des Käufers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
    6. Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen. Stattdessen nennen wir dem Käufer einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einem Recycling zuführt.
  5. Zahlung
    1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Ein Skontoabzug wird bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Zahlungen werden auf die älteste Rechnung gutgeschrieben. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können.
    2. Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
    3. Die Hergabe von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zahlungshalber zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
    4. Zurückbehaltung und Aufrechnung durch den Käufer sind ausgeschlossen, es sei denn, die zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entstammt demselben Vertragsverhältnis.
    5. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung – wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens – fortbesteht.
    2. Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.
    3. Der Käufer ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.
    4. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
  7. Mängelansprüche
    1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen.
    2. Mängel sind unverzüglich nach Empfang schriftlich anzuzeigen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, ist er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und hat Art und Ausmaß des Mangels genau zu bezeichnen.
    3. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und uns die Möglichkeit der sofortigen Untersuchung zu geben, wenn er Mängel an den von uns gelieferten Produkten geltend machen will.
    4. Bei der Nacherfüllung sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
    5. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    6. Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn wir für die
  8. Haftung
    1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.
    2. Die in der vorangegangenen Ziff. 1. und im Übrigen in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthaltenen Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder infolge einer übernommenen Beschaffenheits­oder Haltbarkeitsgarantie oder nach den Vorschriften insbesondere des Produkthaftungsgesetzes eine Haftung unsererseits zwingend vorgeschrieben ist. Das gleiche gilt im Falle einer Pflichtverletzung unsererseits, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, wobei unsere Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt ist.
  9. Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand und Sonstiges
    1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung unser Sitz.
    2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess. Der Käufer ist verpflichtet, uns mit einer angemessenen Fristsetzung zur Ausübung unseres Wahlrechts aufzufordern.
    3. Auf die Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    4. Daten des Käufers werden von uns nur insofern sowie im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

Geschäftskunde werden

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Mit einem Kundenkonto bekommen Sie eine Kundennummer und einen Asprechpartner um Ihre Bestellungen zu tätigen.

Kundenportal

Das Kundenportal bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über vergangene Bestellungen und Rechnungen. Beliebt bei großen Betrieben, aber nicht notwendig, um bei uns zu bestellen.

Die Freischaltung ist auch im Nachhinein möglich – sprechen Sie uns einfach an.

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Wir nutzen die Information für die Abwicklung von Bestellungen, Lieferungen von Waren, Abwicklung von Zahlungen und Hinweise über Dienstleistungen, Veranstaltungen und Aktionen. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung ggf. an Wirtschaftsinformationsdienste. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.maleco.de Ich bitte ausdrücklich meine Kunden-Daten zu speichern und stimme einer Verarbeitung gemäß obigem Hinweis zum Datenschutz zu.

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